Wenn Sie einen Urlaub bei uns buchen, ist es möglich, eine Krankenrücktrittsversicherung zu buchen, wenn Sie selbst keine haben. Hoffentlich werden Sie sie nicht brauchen, aber es ist immer schön, Sicherheit zu haben.
Die Krankenrücktrittsversicherung schließen wir in Zusammenarbeit mit Bornholms Brandforsikring ab. Sollten Sie jedoch an der Reise verhindert sein, kontaktieren Sie uns einfach - und senden Sie uns Unterlagen - und wir erledigen den restlichen Papierkram für Sie.
Hier sehen Sie die Regeln für die Krankenrücktrittsversicherung:
1.1 Was deckt die Versicherung ab?
Die Versicherung deckt den Teil des Reisepreises ab, ohne Versicherungsprämien, den wir als Reisebüro im Falle eines Rücktritts der Reise nicht erstatten, wenn die Teilnahme des Versicherten an der Reise unmöglich gemacht oder erheblich behindert wird;
1.1.1 infolge des Todes des Versicherten oder seines Ehegatten, Lebensgefährten, seiner Kinder, Eltern, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, Enkelkinder, Geschwister, Großeltern, Schwägerinnen, Schwäger oder Reisebegleiter oder von einer akuten Krankheit oder schweren Verletzung betroffen ist, die einen Krankenhausaufenthalt, eine ärztlich verordnete Bettruhe oder Ähnliches erforderlich macht, oder
1.1.2 weil unmittelbar vor der Abreise ein erheblicher Schaden durch Feuer oder Einbruch in der Privatwohnung des Versicherten oder durch Feuer, Einbruch oder Arbeitsniederlegung im eigenen Betrieb des Versicherten unter Verstoß gegen den Kollektivvertrag entstanden ist.
1.2 Besondere Bedingungen
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist:
• Dass wir als Reisebüro einen Nachweis über den Versicherungsfall erhalten – also ein ärztliches Attest, eine Sterbeurkunde oder einen Polizeibericht.
1.3 Die Versicherungsdauer
Die Versicherung gilt ab dem Datum der Buchung bis zur spätesten Treffpunktzeit für die geplante Abfahrt nach Bornholm (z.B. Abfahrt der Fähre), die auf der Teilnahmebescheinigung o.ä. angegeben ist. Danach wird die Versicherung gekündigt.
2.0 Sie können keine doppelte Deckung erhalten
Bitte beachten Sie, dass unsere Krankenrücktrittsversicherung nur dann greift/in Kraft tritt, wenn Sie selbst keine Reiseversicherung abgeschlossen haben. Wenn Sie selbst eine Reiseversicherung abgeschlossen haben, können Sie nicht sowohl eine Rückerstattung von uns als auch eine Entschädigung von Ihrer Versicherungsgesellschaft erhalten, wenn Sie also selbst eine Reiseversicherung abgeschlossen haben, müssen Sie sich an Ihre eigene Versicherungsgesellschaft wenden, um eine Entschädigung von dieser zu erhalten, da unsere kostenlose Reiserücktrittsversicherung in diesem Fall nicht abdeckt.
Definition von "Akuter Krankheit"
Unter akuter, gedeckter Krankheit versteht man eine neue Krankheit, den begründeten Verdacht auf eine neue schwere Erkrankung oder eine unerwartete erhebliche Verschlechterung einer bestehenden oder chronischen Krankheit.
Definition von "Reisebegleiter"
Als Reisebegleiter gelten die Personen, die für die Teilnahme an der Reise vorgesehen waren.
So stornieren Sie
Wenn Sie Ihre Reise stornieren möchten , bitten wir Sie, sich so schnell wie möglich mit uns in Verbindung zu setzen , vorzugsweise telefonisch unter +45 56 95 85 66. Die Stornierung muss spätestens vor der Treffzeit für die geplante Abfahrt nach Bornholm (z. B. die Abfahrt der Fähre nach Bornholm) erfolgen .
Dann müssen Sie uns Dokumentationsmaterial zusenden:
• Im Krankheitsfall: Ärztliches Attest
• Im Todesfall: Kopie der Titelseite der Sterbeurkunde
• Im Falle eines Einbruchs oder Brandes: Kopie des Polizeiberichts oder der Quittung für den Polizeibericht
• Sie sind dafür verantwortlich, uns das richtige Dokumentationsmaterial zuzusenden - und die Versicherung übernimmt keine Kosten für die Erstellung der Dokumente, da Sie diese möglichen Kosten für die Erstellung der Dokumente selbst tragen müssen.
Wenn Sie Zweifel haben , können Sie sich jederzeit gerne an uns wenden:
• Telefon: +45 56 95 85 66 oder E-Mail [email protected]
Wir haben noch nicht erlebt, dass wir die Zahlung von Schadenersatz nach Kundenwunsch ablehnen mussten. Sollte jedoch ein Problem auftreten, haben Sie die Möglichkeit , sich an die Beschwerdestelle für Versicherungen, Anker Heegaards Gade 2, 1572 Kopenhagen V, Tel.: 33 15 89 00 (zwischen 10.00 und 13.00 Uhr) zu wenden.